a

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Begriffsbestimmungen

1.1 Abonnement: Die Dienstleistung der Bereitstellung eines Dienstes für den Kunden (ob über das Internet oder nicht) während der Laufzeit des Abonnements.

1.2 Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Authentifizierungsmittel: Die Kombination aus Benutzernamen und Passwort oder andere Mittel, mit denen der Kunde von garDsign identifiziert werden kann.

1.4 Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.

1.5 Dienstleistung: Alle von garDsign im Rahmen des Vertrages erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen.

1.6 garDsign: Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung garDsign Tools B.V. mit Sitz und Geschäftsstelle in der Herculeslaan 190, Unit 5 (3584AB Utrecht) (KvK-Nummer 88775127).

1.7 Defekt: Mangel, Fehlfunktion und/oder Nichtübereinstimmung der Leistung mit den vereinbarten Spezifikationen.

1.8 Rechte an geistigem Eigentum: Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Know-how und Patentrechte.

1.9 Kunde: Der Verbraucher oder das Unternehmen, das einen Vertrag mit garDsign abschließt oder abschließen möchte.

1.10 Leistung: Gut und/oder Service.

1.11 Unternehmen: Juristische oder natürliche Person, die kein Verbraucher ist.

1.12 Vereinbarung: Der Vertrag zwischen garDsign und dem Kunden über die Erbringung einer Leistung, einschließlich Abonnements.

1.13 Spezifikationen: Die Spezifikationen, denen der Liefergegenstand entsprechen muss, wie im Vertrag dargelegt.

1.14 Waren: Physische Güter, einschließlich Verpackung und Dokumentation.

2. Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge über die Erbringung von Leistungen durch garDsign.

2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden.

2.3 Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.

2.4 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen möglicher Nichtigkeit, Angemessenheit und Billigkeit oder unangemessener Belastung nicht geltend gemacht werden kann, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

3. Abschluss der Vereinbarung

3.1 Alle Angebote von garDsign sowie die von garDsign genannten Preise, Gebühren und (Liefer-)Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.2 Ein Vertrag kommt mit der Annahme des Vertrages durch den Kunden zustande. Die Bestimmungen der Artikel 6:227b und 6:227c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches finden im Verhältnis zwischen garDsign und Unternehmen keine Anwendung.

3.3 Die Verwaltungsunterlagen von garDsign sind bis zum Beweis des Gegenteils für den Inhalt des Vertrages abschließend und verbindlich und dienen als Nachweis des Vertrages.

4. Vollzug der Vereinbarung

4.1 garDsign bemüht sich um eine sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages gemäß den mit dem Kunden schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

4.2 garDsign ist berechtigt, die Funktionalitäten des Dienstes zwischenzeitlich zu erweitern und etwaige Fehler zu beheben.

4.3 garDsign wird sich bemühen, die größtmögliche Verfügbarkeit des Dienstes für den Kunden zu erreichen, kann aber nicht garantieren, dass der Dienst dem Kunden ständig ohne Unterbrechungen und/oder Fehler zur Verfügung steht.

4.4 garDsign hat das Recht, den Dienst für vorbeugende, korrigierende oder anpassende Wartungsarbeiten oder andere Formen der Wartung vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. garDsign wird nicht zulassen, dass die Außerbetriebsetzung länger als nötig dauert, und wird sie nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden lassen.

4.5 garDsign ist nur für die Aufrechterhaltung der Verbindung des Dienstes mit dem direkten Internet verantwortlich, nicht jedoch für (andere) Kommunikationsleitungen und/oder Netzwerkinfrastruktur. Der Kunde ist für seine eigene interne Infrastruktur verantwortlich.

4.6 Wenn und soweit der Vertrag die Beauftragung Dritter auf Wunsch des Kunden umfasst, können die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen dieser Dritten Anwendung finden. garDsign ist berechtigt, solche Geschäftsbedingungen dieser Dritten gegebenenfalls im Namen des Kunden zu akzeptieren. Eine eigene Haftung von garDsign für etwaige Unzulänglichkeiten und/oder Fehler dieser Dritten ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten in jedem Fall für die Lieferung von Software, deren Rechte bei anderen Parteien als garDsign liegen.

5. Zuständigkeiten Kunde 

5.1 Der Kunde ist für die richtige und vollständige Erteilung von Informationen für die Zwecke oder im Zusammenhang mit der Leistung verantwortlich.

5.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung des Dienstes und für die Informationen, die er über den Dienst abruft, speichert, verbreitet oder anderweitig nutzt. garDsign haftet nicht für die Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Rechtswidrigkeit der über den Dienst verarbeiteten Informationen.

5.3 Wenn und soweit garDsign dem Kunden im Rahmen der Leistung Authentifizierungsmittel ausgehändigt hat, wird der Kunde die erhaltenen Authentifizierungsmittel vertraulich behandeln. Der Kunde ist für die Verwendung der ihm überlassenen Legitimationsmittel jederzeit selbst verantwortlich und haftbar.   

5.4 garDsign darf davon ausgehen, dass es sich bei einem Nutzer, der sich mit den Authentifizierungsmitteln eines Kunden anmeldet, tatsächlich um den Kunden bzw. im Falle eines Unternehmens um einen Mitarbeiter handelt. Sobald der Kunde weiß oder den begründeten Verdacht hat, dass Authentifizierungsmittel in die Hände Unbefugter gelangt sind oder anderweitig missbräuchlich verwendet werden, wird er garDsign hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, selbst unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. garDsign behält sich vor, die von unberechtigten Nutzern gespeicherten Informationen zu entfernen oder den Zugriff darauf unmöglich zu machen.

5.5 Ein Unternehmen darf seinen Mitarbeitern nur gestatten, den Dienst für interne Zwecke des Unternehmens zu nutzen.

6. Akzeptanz und Beschwerdefrist

6.1 Die vereinbarten Lieferfristen und -termine werden nur annähernd angegeben und gelten niemals als Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.2 Der Auftraggeber hat die gelieferte Leistung zu untersuchen und zu prüfen, ob die gelieferte Leistung dem Vertrag entspricht.

6.3 Der Kunde, der Verbraucher ist, muss garDsign Mängel innerhalb von 2 Monaten nach Lieferung, zumindest aber nach dem Zeitpunkt, zu dem die Feststellung in zumutbarer Weise möglich war, schriftlich unter Angabe der Gründe und der Rechnungsdaten mitteilen. Für den Kunden, der Unternehmer ist, gilt der vorstehende Satz entsprechend, wobei die entsprechende Frist 30 Tage beträgt.

6.4 Der Kunde, der Verbraucher ist, muss Reklamationen zu Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei garDsign einreichen. Der vorstehende Satz gilt entsprechend für den Kunden, der ein Unternehmen ist, wobei die entsprechende Frist 8 Tage beträgt.

6.5 Bei Verträgen mit Unternehmen verjähren alle Ansprüche und Einreden, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen, dass die gelieferten Waren nicht vertragsgemäß sind, ein Jahr nach der Lieferung.

6.6 Bei Verträgen mit Verbrauchern verjähren alle Ansprüche und Einreden, die auf Tatsachen gestützt werden, die die Behauptung rechtfertigen, dass die gelieferte Ware nicht vertragsgemäß ist, zwei Jahre, nachdem der Mangel garDsign gemäß den vorstehenden Absätzen angezeigt worden ist.

6.7 Handelt es sich bei der Leistung um eine Ware und hat das Unternehmen nachgewiesen, dass die Ware nicht vertragsgemäß ist, hat garDsign die Wahl, entweder die betreffende Ware bei Rückgabe zu reparieren oder sie durch eine neue Ware zu ersetzen oder den Rechnungswert zu erstatten. Diese neue Lieferung unterliegt in vollem Umfang den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.8 Bezieht sich die Leistung auf eine Ware und entspricht die Ware nicht dem Vertrag, so stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte zu.

7. Zahlung und Preis

7.1 Alle Preise und Tarife für Verträge mit Unternehmen verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer und andere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhobene staatliche Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

7.2 Alle Preise und Tarife für Verträge mit Verbrauchern enthalten die Mehrwertsteuer und andere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende staatliche Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

7.3 Wenn und soweit sich der Vertrag auf ein Abonnement bezieht, bei dem der Kunde periodische Gebühren zahlt, hat der Kunde die periodische Gebühr im Voraus mittels einer (Online-)Zahlungsanweisung in der zum Zeitpunkt der Zahlung angebotenen Weise zu zahlen.

7.4 Wenn und soweit die Zahlung per Rechnung erfolgt, hat die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

7.5 Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig, schuldet der Kunde auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen für Handelsverträge, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. Ungeachtet dessen wird garDsign einen Verbraucher auf die Zahlungsverpflichtung hinweisen und ihm eine Frist von vierzehn (14) Tagen einräumen, um die Zahlungsverpflichtung noch zu erfüllen.

7.6 Zahlt der Kunde trotz Mahnung oder Inverzugsetzung die Forderung nicht, kann garDsign die Forderung zum Inkasso weitergeben, wobei der Kunde neben dem dann fälligen Gesamtbetrag auch alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich der von externen Sachverständigen berechneten Kosten, zu tragen hat. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von garDsign bleiben hiervon unberührt.

8. Intellektuelle Eigentumsrechte

8.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den Leistungen stehen ausschließlich garDsign, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten zu. Soweit nach dem Vertrag erforderlich, räumt garDsign dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Immaterialgüterrechten während der Vertragslaufzeit ein, um diese im Rahmen des sich aus dem Vertrag ergebenden Zwecks zu nutzen.

8.2 garDsign überträgt grundsätzlich keine geistigen Eigentumsrechte auf den Kunden. Sollten dennoch zusätzliche schriftliche Vereinbarungen diesbezüglich getroffen werden, behält sich garDsign das Recht vor, für sich und/oder für Dritte zu handeln:

a) die allgemeinen Grundsätze, Ideen, Entwürfe und Entwicklungen, die den Rechten des geistigen Eigentums zugrunde liegen, zu nutzen und/oder zu verwerten;

(b) ähnliche oder davon abgeleitete Entwicklungen zum Nutzen des Kunden vornehmen.

8.3 Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum von der Leistung zu entfernen oder zu verändern.

8.4 GarDsign ist berechtigt, technische Maßnahmen zum Schutz der Leistung oder im Hinblick auf die vereinbarten (Nutzungs-)Beschränkungen des Dienstes zu treffen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, solche technischen Maßnahmen zu entfernen oder zu umgehen.

8.5 garDsign stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, die von garDsign entwickelte Leistung verletze Schutzrechte Dritter, vorausgesetzt, der Kunde informiert garDsign unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt eines solchen Anspruchs und überlässt die Abwicklung der Angelegenheit einschließlich des Abschlusses etwaiger Vergleiche vollständig garDsign. Zu diesem Zweck wird der Kunde garDsign auf erstes Anfordern alle erforderlichen Vollmachten, Auskünfte und Mitwirkungshandlungen erteilen, um sich - ggf. im Namen des Kunden - gegen diese Rechtsansprüche zu verteidigen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn sich die behauptete Rechtsverletzung auf Änderungen der Leistung bezieht, die der Kunde selbst vorgenommen hat oder die er durch Dritte vornehmen ließ.

8.6 Handelt es sich bei der Leistung um eine Dienstleistung und ist gerichtlich unwiderruflich festgestellt worden, dass die von garDsign selbst entwickelte und dem Kunden zur Verfügung gestellte Dienstleistung ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, wird garDsign - nach eigenem Ermessen - (a) die Dienstleistung so anpassen, dass eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter nicht mehr gegeben ist oder (b) dem Kunden einen ähnlichen Dienst mit ähnlicher Funktionalität anbieten, der diese Rechte Dritter nicht verletzt, oder (c) auf eigene Kosten eine Lizenz von diesen Dritten erwerben, um dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes zu ermöglichen, oder (d) dem Kunden eine andere angemessene Abhilfe verschaffen. Jegliche andere oder weitergehende Haftung von garDsign für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums eines Dritten ist vollständig ausgeschlossen.

9. Vertraulichkeit

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte (mit Ausnahme seiner eigenen Mitarbeiter) weiterzugeben und sie nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

9.2 Der Kunde garantiert, dass das von ihm beauftragte Personal und/oder Dritte das gleiche Maß an Vertraulichkeit wahren werden.

10. Schutz persönlicher Daten

10.1 Wenn und soweit garDsign im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet, für die sie Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist, verarbeitet garDsign die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzerklärung.

10.2 Wenn und soweit garDsign im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne des AVG ist, gilt garDsign insoweit als Auftragsverarbeiter im Sinne des AVG. garDsign ist nur befugt, solche personenbezogenen Daten zu verarbeiten, wenn und soweit dies für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist, und zwar ausschließlich nach Maßgabe eines noch zu vereinbarenden Auftragsverarbeitungsvertrages. 

10.3 Dem Kunden ist bekannt, dass er auch eigene Verpflichtungen nach der Allgemeinen Datenschutzverordnung ("AVG") hat. Der Kunde wird diese ihm obliegenden Verpflichtungen einhalten.

11. Haftung

11.1 Ist der Kunde ein Unternehmen, beschränkt sich die Gesamthaftung von garDsign wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrages oder aus welchem Rechtsgrund auch immer auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis maximal zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (exkl. MwSt.). Handelt es sich bei dem Vertrag hauptsächlich um einen Dauerleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, so wird der für diesen Vertrag festgelegte Preis auf die Summe der für sechs Monate festgelegten Gebühren (ohne MwSt.) festgesetzt. Die Gesamthaftung von garDsign für direkte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, übersteigt jedoch in keinem Fall 50.000 € (fünfzigtausend Euro).

11.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, ist die Gesamthaftung von garDsign wegen einer zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrages oder aus welchem Rechtsgrund auch immer auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € (zehntausend Euro) beschränkt.

11.3 Die Haftung von garDsign für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Fehler und/oder Mängel an den im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung gestellten Informationen, wie Entwürfe, Berechnungen, Beratungen und Präsentationen, veröffentlichte Medienprodukte, verminderter Firmenwert, Schäden durch Geschäftsstagnation, Schäden infolge von Ansprüchen von Kunden des Auftraggebers, Verstümmelung oder Verlust von Daten und alle anderen Formen von Schäden als die in Artikel 11.1 genannten ist ausgeschlossen.

11.4 Die Gesamthaftung von garDsign für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Sachschäden übersteigt in keinem Fall 2.500.000 € (zwei Millionen fünfhunderttausend Euro).

11.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von garDsign beruht.

11.6 Sofern die Erfüllung durch garDsign nicht dauerhaft unmöglich ist, tritt bei Verträgen mit Unternehmern eine Haftung von garDsign für zurechenbares Versäumnis bei der Vertragserfüllung nur ein, wenn der Kunde garDsign unverzüglich schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Versäumnisses in Verzug setzt und garDsign auch nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht zurechenbar ist. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Fehlers enthalten, damit garDsign die Möglichkeit hat, angemessen zu reagieren.

11.7 Schadensersatzansprüche gegen garDsign verjähren bei Verträgen mit Unternehmern bereits mit Ablauf von zwölf Monaten nach Entstehen des Anspruchs, es sei denn, der Kunde hat vor Ablauf dieser Frist Klage auf Schadensersatz erhoben.

12. Dauer und Beendigung

12.1 Der Vertrag tritt zu dem Zeitpunkt und für die Dauer in Kraft, die im Vertrag festgelegt sind.

12.2 Vorbehaltlich einer fristgerechten Kündigung verlängert sich der Vertrag mit dem Unternehmen automatisch um ein (1) Jahr nach Ablauf der dann gültigen Laufzeit, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem (1) Monat zum Ende der dann laufenden Vertragslaufzeit zu kündigen.

12.3 Wenn der Vertrag mit dem Verbraucher nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um eine Laufzeit, die der ursprünglichen Laufzeit entspricht, mit der Maßgabe, dass der Verbraucher nach der ersten Laufzeit bzw. nach dem ersten Jahr, wenn die ursprüngliche Laufzeit länger ist, das Recht hat, den Vertrag monatlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat zu kündigen, es sei denn, der Vertrag sieht ausdrücklich etwas anderes vor.

12.4 garDsign kann den Vertrag mit einem Unternehmen schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

(a) wenn der Kunde für insolvent erklärt wird oder ihm Zahlungsaufschub gewährt wird und/oder wenn das Geschäft des Kunden unter die Aufsicht eines Konkursverwalters oder Verwalters gestellt wird, entweder freiwillig durch den Kunden oder anderweitig;

(b) der Kunde liquidiert wird oder eine Vereinbarung mit den Gläubigern eingeht; 

(c) der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.

13. Auflösung 

13.1 Verbraucher haben bei einem Fernabsatzvertrag das Recht, den zugrunde liegenden Vertrag mit garDsign innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Erhalt der Leistung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

13.2 Wenn der Verbraucher den Vertrag gemäß dem vorigen Absatz auflösen möchte, muss der Kunde garDsign schriftlich darüber informieren. Um die Auflösung schriftlich zu erklären, kann der Verbraucher das Musterauflösungs-/Widerrufsformular verwenden.

13.3 Hat der Verbraucher zu dem Zeitpunkt, zu dem er den Vertrag mit garDsign gemäß diesem Artikel kündigt, bereits Zahlungen geleistet, erstattet garDsign dem Verbraucher diese Zahlungen innerhalb von vierzehn (14) Werktagen. Sofern es sich bei dem Vertrag mit dem Verbraucher um ein Abonnement handelt, finden Sie weitere Informationen im Help Center.

14. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

14.1 Auf die Verträge zwischen garDsign und dem Kunden ist niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 ist ausgeschlossen.

14.2 Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz ausschließlich vor dem zuständigen niederländischen Gericht verhandelt. Für Streitigkeiten mit Unternehmen ist ausschließlich das Landgericht Arnheim zuständig.